Die stressfreie Terminvereinbarung
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Laden Sie Ihr Rezept sicher und unkompliziert auf unserer Website hoch. Unsere Experten prüfen es sofort. Anschließend kontaktiert Sie unsere Mitarbeiter, um Ihnen passende Terminvorschläge zu senden.

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Wie funktioniert der Online Rezeptservice?
Sie laden Ihr Rezept sicher und unkompliziert bei uns hoch. Anschließend wird Ihr Rezept von unseren Experten umgehend geprüft. Ihr Heilmittel-Experte nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf und sendet Ihnen passende Terminvorschläge zu.

Wir sind für Sie da!
Brauchen Sie Hilfe?
Wünschen Sie sich eine individuelle und persönliche Beratung? Wir sind jederzeit für Sie da, beantworten all Ihre Fragen verständlich und absolut diskret. Bitte kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Standort – wir helfen Ihnen gern weiter!
Das sagen unsere Kunden
⭐⭐⭐⭐⭐
"Ich bin seit einigen Jahren bei der Physiotherapie Schüler in Behandlung. Die Therapeuten sind freundlich und kompetent. Sie haben mir schon sehr geholfen und meine Beschwerden sind deutlich besser.
Die Anmeldung versucht möglichst zeitnah Termine zu vergeben."
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HIER IST UNSER FAQ
Sie laden Ihr Rezept sicher und unkompliziert bei uns hoch. Anschließend wird Ihr Rezept von unseren Experten umgehend geprüft. Ihr Hilfsmittel-Experte nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf und sendet Ihnen passende Produktvorschläge inklusive einer Übersicht über eventuelle Zuzahlungen zu. Gemeinsam mit unserem Experten entscheiden Sie, welche Versorgung für Sie am besten passt, und wir senden Ihnen Ihr Produkt versandkostenfrei nach Hause.
Für gewöhnlich sind Rezepte für 28 Tage gültig. In dieser Zeit muss mit der Versorgung begonnen werden. Für weitere Rückfragen hierzu kontaktiere gerne unsere Standorte.
Gesetzlich versicherte Patienten müssen laut § 61 SGB V eine Zuzahlung für Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) leisten. Diese beträgt 10 % der Behandlungskosten plus 10 € pro Verordnung. Die genaue Höhe richtet sich nach der Anzahl der verordneten Behandlungen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Bei einer finanziellen Belastung über der individuellen Zumutbarkeitsgrenze kann eine Befreiung bei der Krankenkasse beantragt werden.